Vertragsrecht
Rechtsanwalt für Vertragsrecht
Das Leben ist vielfältig und stellt uns vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Um diese im Bereich des Rechts zu bewältigen, ist es bereits bei der Vertragsanbahnung, und den anschließenden Vertragsverhandlungen unabdingbar, mögliche Komplikationen abzuklären und Lösungsansätze zu entwickeln. Ein guter Vertrag enhält die notwendigen Regelungen und sollte auf Regelungen verzichten, die bereits in den relevanten Gesetzen geregelt sind. Dies gilt auch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche rechtssicher fomuliert sein müssen.
Bereits bei der Formulierung des Vertrages sind mögliche Konflikte bei der Erfüllung der gegenseitigen Pflichten, sowie bei der Geltendmachung von Rechten und auch die Beendigung des Vertrages zu bedenken.
Vor allem dann, wenn komplexe Zusammenhänge in den Bereichen Kaufvertragsrecht, Baurecht, Mietrecht sowie Werkvertragsrecht zu regeln sind, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts, der Ihr Vertrauen verdient, dringend zu empfehlen.
Bei der Erstellung Ihres individuellen Vertrages ist ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit, die Abstimmung der Regelungen auf Ihre Bedüfnisse, Einhaltung von Formvorschriften sowie weiterer zwingender Regelungen wie z.B. die Besonderheiten bei Vertragsschlüssen mit Verbrauchern im Internet und im Baurecht.
Darüber hinaus vertrete ich Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, was insbesondere die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte sowie auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche umfasst. Dabei bleiben Sie immer „Herr der Lage“.
Durch die Bandbreite meiner Tätigkeit sowie der Kooperation mit Fachleuten aus weiteren Bereichen kann ich Ihnen in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, unter anderem dem Kaufrecht, Mietrecht, Werkrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, umfassende Auskünfte und Dienste anbieten.
Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Kaufvertragsrecht
Auch die Art und Weise der Abwicklung des Geschäftes, notwendige Formalien oder die Konsequenzen des Abschlusses des Kaufvertrages, können Gründe für einen erhöhten Prüfungsbedarf des Vertrages darstellen. Beispiele hierfür sind insbesondere Kaufverträge im Rahmen einer Gesellschaft bzw. einer Beteiligung an einer Gesellschaft. Vorallem dann, wenn derart komplexe Sachverhalte Gegenstand des Vertrages sind oder sein sollen, sollte unbedingt ein mit der Vertragsgestaltung vertrauter Anwalt beauftragt werden, um sicher zu gehen, dass Ihre Rechte gewahrt bleibt.
Dieser kann schon vor Abschluss des Kaufvertrages sicherstellen, dass Ihre Interessen, insbesondere durch individuelle Nebenabreden oder die AGB der Gegenseite nicht beeinträchtigt und Formvorschriften eingehalten werden.
Und auch nach Abschluss des Vertrages können Probleme aufgetreten, wenn nicht oder nicht so geliefert wird, wie Sie bestellt haben. Auch dann sollten Sie einen erfahrenen Anwalt mit der Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsansprüche beauftragen. Hierbei ist zu beachten, dass für die Geltendmachung Ihrer Rechte, wie Nachlieferung, Nachbesserung, und Schadensersatz wegen Nicht- oder Schlechtleistung sowie die Erklärung des Rücktritts oder der Minderung nicht immer zwingend Gerichte notwendig sind. Auch eine außergerichtlche Einigungen sollte eine Überlegung wert sein, denn eine außergerichtliche Einigung ist oftmals für beide Vertragsparteien kostengünstiger und schneller zu erreichen.
Fachgebiete
Bau- und Architektenrecht
Allgemeines Zivilrecht
Zwangsvollstreckungsrecht / Forderungseinzug
Recht der WEG
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